Für die Tätigkeit als Sachverständiger gelten die Konditionen der Gebührenordnung nach dem:
Justizvergütungs - und entschädigungsgesetz (JVEG) [https://dejure.org/gesetze/JVEG/9.html ] in der
jeweils aktuellen Fassung zzgl. der dort benannten Nebenkosten.
Allgemeine Honorare für (betriebswirtschaftliche Beratungen udglm.) :
Die Honorare für allgemeine Beratungen werden berechnet nach :
- Tagessätzen (zu 1/2 oder 1/1)
- monatliche Grundpauschalen (i.d.R. nur für kurze telefon. Auskünfte oder per Email)
Hinzu kommen ggf. der Aufwendungsersatz für Reisekosten (gegen Nachweis) und die Fahrtkosten
(PKW = 0,70 €/ Entfernungskilometer). Fahrzeiten werden nur außerhalb vom (inneren) Berlin-Ring berechnet.
Auf alle Preise ist die jeweils gültige gesetzliche MwSt. hinzuzurechnen.
Für Projekte, längere Einsatzdauer, nicht entgeltrechnende NPO´s wird gerne ein individuelles Angebot erstellt.